Dieser Baustein steht gegen eine bestehende Stop-Regel. Vor jeder weiteren Arbeit lesen.
Idee aus der Besprechung vom 31.08.2026: „LeadFlow (z.B. neue Firmen im Zefix/Handelsregister automatisiert prüfen ––> anschreiben), Manuel prüft.”
Grenzen und Stop-Regeln führt in der Verbotstabelle wörtlich: „Automatisierte Kaltakquise als Produkt — Rechtlich heikel und reputativ riskant.” Eine Zeile darüber: „Autonome Kundenkommunikation — kein automatischer Versand.”
Das ist kein Auslegungsspielraum, sondern derselbe Fall mit derselben Begründung.
Muster: noch keines · Reifegrad: gesperrt, bis der Widerspruch aufgelöst ist
Warum diese Notiz mit einer Warnung beginnt
Damit der Widerspruch nicht in drei Monaten neu entdeckt wird. Der Vault hat dazu vier Fundstellen, drei davon aus der Vorarbeit:
| Fundstelle | Wortlaut |
|---|---|
| Grenzen und Stop-Regeln | „Automatisierte Kaltakquise als Produkt — Rechtlich heikel und reputativ riskant” |
| Archiv, Prüfprotokoll zum Gesamtbericht | „keine automatisierte Kaltansprache, weder als eigene Akquise noch als verkauftes Produkt” |
| Archiv, Werkzeugentscheid | „Nicht bauen. Massen-E-Mail-Werbung ohne Bezug, gekaufte Listen und Profil-Scraping entgegen Plattformregeln beschädigen genau die lokale Reputation, auf der dieses Geschäftsmodell beruht.” |
| Archiv, Zielkundenliste Oberaargau | „Sie ist keine Adressliste für Serienmails. Keine dieser Firmen hat um Kontakt gebeten. Der EDÖB hält fest, dass E-Mail-Werbung grundsätzlich eine ausdrückliche vorherige Einwilligung erfordert.” |
Die zweite Zeile beantwortet zugleich die naheliegende Rückfrage: Die Unterscheidung zwischen eigener Akquise und verkauftem Produkt hilft hier nicht — die Vorarbeit hat beides ausgeschlossen.
Was stattdessen zulässig wäre
Derselbe Werkzeugentscheid nennt den erlaubten Weg, und er ist enger, als die Idee im Protokoll klingt:
„Ein Recherche-Board zur Vorbereitung eigener, persönlich geschriebener Nachrichten ist zulässig — der Versand bleibt manuell und individuell.”
Übertragen auf LeadFlow heisst das:
| Zulässig | Nicht zulässig |
|---|---|
| Neue Einträge im Handelsregister beobachten und aufbereiten | Automatisch anschreiben |
| Je Firma zusammentragen, was für ein Gespräch nützlich ist | Serienmails, auch personalisierte |
| Eine Liste vorlegen, aus der ein Mensch auswählt | Adresslisten kaufen oder Profile abgreifen |
| Einen Entwurf vorbereiten, den ein Mensch umschreibt und selbst sendet | Versand ohne Blick eines Menschen auf den einzelnen Text |
In dieser Form wäre es kein Akquise-Automat, sondern ein Rechercheassistent. Das ist ein kleinerer Nutzen — und es ist der einzige, der mit der eigenen Positionierung vereinbar ist.
Was zu entscheiden ist, bevor hier weitergearbeitet wird
- Eigene Akquise oder Produkt für Kunden? Das Protokoll unterscheidet es nicht, und der Unterschied entscheidet alles Weitere.
- Wird die Stop-Regel aufgehoben? Wenn ja, ausdrücklich und mit Datum in Offene Entscheidungen — nicht stillschweigend durch ein neues Produkt.
- Rechtsauskunft von aussen. Unaufgeforderte Massenwerbung ist über UWG und DSG beschränkt. Wir liefern laut eigener Regel keine rechtliche Beurteilung — also brauchen wir hier eine.
- Was sagen die Nutzungsbedingungen des Handelsregisters zur maschinellen Auswertung? Dieselbe offene Frage steht bei BewertungsFlow für die Bewertungsportale.
Der unbequeme Nebeneffekt
In 01 Swiss Shift und 03 Rocket9 haben wir am 01.09.2026 genau diese Praxis bei Wettbewerbern als Schwäche notiert — bei Swiss Shift den Kaltakquise-Workflow, bei Rocket9 den autonomen Offertversand. Wer das selbst anbietet, verliert das Argument. Das ist kein juristischer, sondern ein Verkaufseinwand — und im Gespräch mit einem Treuhänder wiegt er vermutlich schwerer.
Quellen
Besprechungsprotokoll vom 31.08.2026, Punkt 5 · Grenzen und Stop-Regeln · 01 Swiss Shift · Pendenzen