Was an Papier gebraucht wird, bevor der erste Auftrag unterschrieben wird — und wer es macht.
Diese Notiz enthält keinen Vertragstext und wird auch keinen enthalten
Sie sammelt Struktur, Muster und offene Punkte. Ein Vertrag, den niemand mit juristischer Qualifikation gesehen hat, ist ein Risiko, kein Ergebnis. Das ist dieselbe Grenze, die wir Kunden gegenüber ziehen — Grenzen und Stop-Regeln schliesst rechtliche Beurteilung ausdrücklich aus, und das gilt auch für uns selbst.
Arbeitsteilung aus der Besprechung vom 31.08.2026 → Pendenzen
Was gebraucht wird
| Dokument | Wozu | Wer | Frist |
|---|---|---|---|
| AGB | Gelten für alle Aufträge, einmal geschrieben | Manuel konsolidiert bestehende zu eigenen | KW 36/37 |
| Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) | Sobald wir Personendaten im Auftrag bearbeiten — das ist bei fast jedem Baustein der Fall | offen | offen |
| Vertragsarten | Welche Formen brauchen wir überhaupt: Projektvertrag, Abo, Rahmenvertrag? | Eric definiert und konsolidiert Beispiele | KW 36/37 |
| Offertvorlage | Mit der Ausschlussliste auf der ersten Seite — das ist unser Unterscheidungsmerkmal | offen | offen |
| Gemeinsame Abstimmung | AGB und Verträge zusammenführen | beide | KW 38 |
Warum der AVV nicht optional ist
Fast jeder Baustein bearbeitet Personendaten im Auftrag des Kunden: AnfrageFlow die Kontaktdaten der Anfragenden, BelegFlow Mandatsdaten, ChatFlow die Eingaben der Websitebesucher. Der Kunde ist dabei Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes, wir sind Auftragsbearbeiter.
RegelFlow verkauft genau dieses Wissen an Kunden. Es wäre schwer erklärbar, es selbst nicht zu haben.
Rocket9s AVV als Muster
Der direkteste Wettbewerber publiziert einen vollständigen AVV — Version 1.1, gültig seit 08.02.2026. Von rund 60 erfassten Anbietern der einzige. → 03 Rocket9
Seine Gliederung ist übernehmbar:
| # | Abschnitt | Was dort geregelt ist |
|---|---|---|
| 1 | Rollen und Verantwortlichkeiten | Kunde = Verantwortlicher, wir = Auftragsbearbeiter |
| 2 | Subauftragsbearbeiter | Allgemeine Genehmigung für Freelancer, Hosting, SaaS; Einspruchsrecht des Kunden |
| 3 | Gegenstand und Zweck | Welche Leistungen die Bearbeitung überhaupt umfasst |
| 4 | Dauer | Laufzeit des Vertragsverhältnisses |
| 5 | Art der Daten | Kontaktdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Zugangsdaten |
| 6 | Ort und Auslandtransfer | Schweiz und EU/EWR, Drittstaaten benannt |
| 7 | Entwicklungs- gegen Live-Umgebung | Nach Übergabe keine produktiven Daten mehr bei uns |
| 8 | Weisungsgebundenheit | |
| 9 | Technische und organisatorische Massnahmen | nach Art. 8 DSG |
| 10 | Unterstützung, Kontrolle und Aufwand | Betroffenenrechte, Prüfrecht, Mehraufwand nach Stundensatz |
| 11 | Datenschutzverletzungen | Meldepflicht gegenüber dem EDÖB beim Kunden |
| 12 | Beendigung und Löschung | |
| 13 | Vertraulichkeit | über das Vertragsende hinaus |
| 14 | Recht und Gerichtsstand | Schweizer Recht, Sitz des Anbieters |
Drei Klauseln, die für uns besonders taugen
Abschnitt 7 — nach dem Go-Live keine Produktivdaten bei uns. Das senkt unser Risiko erheblich und passt zu unserer Architektur: Wir bauen den Ablauf, er läuft beim Kunden.
Abschnitt 10 — Mehraufwand nach Stundensatz. Auskunftsbegehren und Kontrollen kosten Zeit. Wer das nicht regelt, arbeitet gratis.
Abschnitt 11 — Meldepflicht beim Kunden. Deutliche Risikoverteilung. Ob sie in dieser Form haltbar ist, gehört zur juristischen Prüfung.
Wo wir bewusst anders sein sollten
Rocket9 legt in Abschnitt 6 offen, dass Daten über Zapier, Make, Google und Meta in die USA gehen. Wir stellen Schweizer Datenhaltung dagegen — dann muss unser AVV das auch tragen, und die Werkzeugauswahl muss dazu passen. Ein AVV, der Schweizer Hosting verspricht, während der Ablauf über einen US-Dienst läuft, ist schlimmer als keiner. → Kosten Dritter 2026
Was offen ist
| Frage | Bemerkung |
|---|---|
| Wer prüft die Texte juristisch? | Ohne Antwort darauf bleibt alles Entwurf |
| Vertragspartei | Beschlossen am 31.08.: wer anteilmässig mehr Zeit leistet. In den Verträgen muss das abbildbar sein → Offene Entscheidungen Punkt 2 |
| Garantie und Nachbesserung | Erics Frage: „Fehlerbehebung nach Implementierung vs. Ergänzungs-Wünsche, Kostenfolge?” — gehört ins Angebot, nicht ins erste Gespräch |
| Was gilt, wenn ein Kunde direkt mit einem von uns weiterarbeiten will? | Seit 27.08. offen |
| Subauftragsbearbeiter | Wen setzen wir ein, und nennen wir sie? Rocket9 nennt keine namentlich, nur auf Anfrage |
Quellen
Besprechungsprotokoll 31.08.2026, Punkt 8 · Rocket9-AVV v1.1, abgerufen 02.09.2026 · Grenzen und Stop-Regeln · Offene Entscheidungen · Pendenzen