Was an Papier gebraucht wird, bevor der erste Auftrag unterschrieben wird. Und wer es macht.
Diese Notiz enthält keinen Vertragstext und wird auch keinen enthalten
Sie sammelt Struktur, Muster und offene Punkte. Ein Vertrag, den niemand mit juristischer Qualifikation gesehen hat, ist ein Risiko, kein Ergebnis. Das ist dieselbe Grenze, die wir Kunden gegenüber ziehen: Grenzen und Stop-Regeln schliesst rechtliche Beurteilung ausdrücklich aus. Das gilt auch für uns selbst.
Arbeitsteilung aus der Besprechung vom 31.08.2026, ergänzt um Erics Mail vom 24.09.2026, seine Sichtung vom 28.09.2026 und das Telefonat vom 29.09.2026 → Pendenzen
Was gebraucht wird
Die Struktur stammt von Eric (Übersicht vom 08.09.2026). Oben stehen die AGB, sie gelten für alle Kunden. Darunter kommt der Rahmenvertrag je Kunde, darunter je Auftrag ein Projektauftrag oder ein Wartungsvertrag. Die Anhänge kommen dazu, wenn sie gebraucht werden.
Seit 26.09.2026 liegen Manuels fünf Entwürfe vor
Im Google Drive, Ordner
Manuel&Eric/Rechtliches/Entwuerfe_260926/: AGB, Anhang Domain und Hosting, KI-Anhang, AVV mit TOM, Datenschutzerklärung der Website. Jeder Punkt hat einen grauen Kasten «Warum» mit der Begründung. DazuUebersicht_Entwuerfe_260926.pdf, vier Seiten mit den wichtigsten Entscheiden und Links. Der Vertragstext steht dort, nicht hier. Die Rechtslage dahinter: Recht und Datenschutz 2026
Seit 29.09.2026 liegen auch die übrigen Entwürfe und eine Checkliste vor
Ordner
Manuel&Eric/Rechtliches/Entwuerfe_260929/, lokal erstellt und noch ins Drive zu laden:
- Offerte und Projektauftrag, zugleich die Offertvorlage
- Rahmenvertrag
- Wartungsvertrag
- Vertrag über die Zusammenarbeit als Subunternehmer
- Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
- Checkliste «welches Dokument wann, wann nicht»
Gleiches Format wie am 26.09., zwei bis drei Seiten je Dokument. Standardklauseln stehen nur in den AGB; die neuen Dokumente verweisen darauf. Jede Rechtsangabe ist an der amtlichen Fassung geprüft (fedlex, bger.ch). Belege: Recht und Datenschutz 2026
| # | Dokument | Wann nötig | Wer | Stand 29.09. |
|---|---|---|---|---|
| 0 | AGB | immer | Manuel | Entwurf liegt vor, von Eric gesichtet (28.09.), Entscheide vom 29.09. eingetragen |
| 1 | Rahmen-Dienstleistungsvertrag | nur bei mehreren Aufträgen oder laufender Zusammenarbeit | Manuel, Durchsicht Eric | Entwurf liegt vor (29.09.) |
| 2 | Offerte und Projektauftrag | je Projekt, einmalig | Manuel, Durchsicht Eric | Entwurf liegt vor (29.09.), zugleich die Offertvorlage mit der Ausschlussliste auf Seite 1 |
| 3 | Wartungsvertrag (SLA) | wiederkehrend, monatlich | Manuel, Durchsicht Eric | Entwurf liegt vor (29.09.), Reaktionszeiten als Zielwerte, Werte offen |
| 4 | Domain- und Hosting-Anhang | wenn wir Domain oder Hosting vermitteln | Manuel | Entwurf liegt vor, zwei Modelle, von Eric gesichtet |
| 5 | KI-Anhang | wenn KI-Dienste oder Tokens im Spiel sind | Manuel | Entwurf liegt vor, von Eric gesichtet. Keine Vorlage im Ordner hatte KI-Klauseln |
| 6 | AVV mit TOM-Anhang | wenn wir Personendaten bearbeiten, also fast immer | Manuel | Entwurf liegt vor, Beilagen 2 und 3 noch auszufüllen |
| 7 | Subunternehmervertrag (Freelancer) | einmal zwischen uns beiden, mit jedem externen Freelancer | Manuel, Durchsicht Eric | Entwurf liegt vor (29.09.), wechselseitig, mit Formular «Einzelauftrag» |
| 8 | Geheimhaltung (NDA) | nur vor dem Vertrag oder auf Kundenwunsch | Manuel, Durchsicht Eric | Entwurf liegt vor (29.09.) |
| – | Datenschutzerklärung echolot.digital | vor dem Livegang der Website | Manuel | Entwurf liegt vor, Varianten mit dem Webmaster klären |
| – | aufgegangen in «Offerte und Projektauftrag» | |||
| – | Checkliste Vertragsdokumente | intern | Manuel | liegt vor (29.09.) |
Entscheide vom 29.09.2026
Nach Erics Sichtung vom 28.09. im Telefonat geklärt und in seinen Fassungen im Ordner
1-Sichtung_Eric_260928/eingetragen:
- Haftung bei leichter Fahrlässigkeit höchstens CHF 5’000; bei wiederkehrenden Leistungen zählt die Vergütung der letzten sechs Monate (AGB 10.2)
- Monatspakete: Mindestlaufzeit 3 Monate, danach mit 1 Monat auf Monatsende kündbar, ebenso andere wiederkehrende Leistungen (AGB 17.2). Vorher standen 12 Monate
- Weisungen per E-Mail oder Post (AVV 2.1)
- Kennzeichnung von KI-Inhalten: EU-Recht gilt auch für uns, Art. 50 KI-Verordnung (KI-Anhang 3.2)
- Erics Änderungen vom 28.09. stehen jetzt im Text, etwa die Rückmeldung innert 5 Arbeitstagen (AGB 4.2)
Zwei Angaben in den gesammelten Unterlagen stimmen so nicht
Die 60-Tage-Rügefrist gilt nicht für Websites. Erics Notiz zu Abnahme und Haftung sagt, seit dem 01.01.2026 gelte für alle Werke eine zwingende Rügefrist von 60 Tagen. Das Gesetz sagt ausdrücklich: «bei einem unbeweglichen Werk» (Art. 367 Abs. 1bis OR). Eine Website fällt nicht darunter. Die Rügefrist für unsere Werke legen wir in den AGB selbst fest.
Die 24 Stunden für Datenpannen sind eine Vertragswahl, keine Gesetzesvorgabe. Die AVV-Checkliste nennt eine Meldung innert 24 Stunden. Das Datenschutzgesetz verlangt vom Auftragsbearbeiter eine Meldung an den Kunden „so rasch als möglich” (Art. 24 Abs. 3 DSG). Wer 24 Stunden unterschreibt, muss sie auch am Wochenende einhalten. Der Entwurf schlägt 48 vor.
Belege für beides: Recht und Datenschutz 2026
Todo
Abhaken, nicht löschen. Wenn ein Punkt eine eigene Entscheidung braucht, gehört er zusätzlich in
Offene Entscheidungen. Dieselbe Liste mit Status liegt als Blatt «Todo» in
Checkliste_AGB_und_Vertraege.xlsx im Drive, für Eric.
AGB · Manuel
- Gerüst festlegen. Omnilex-Vorlage für Geschäftskunden. Die IKT-AGB 2025 sind Kunden-AGB, nützlich nur als Vorschau auf das, was uns eine Gemeinde vorlegt → 22 Gemeinden und Vereine
- Wer ist „die Anbieterin”? Platzhalter in AGB 1.2. Offen: Name, Adresse, UID, MWST. Neu: Offerte, Vertrag, Rechnung und Konto immer auf die Einzelfirma, nicht auf ECHOLOT. Sonst droht eine einfache Gesellschaft mit Haftung beider → Recht und Datenschutz 2026 · Offene Entscheidungen Punkt 2
- Der jeweils andere ist Subunternehmer. AGB 16, AVV 6.4
- Die neun Stichworte vom 06.09. eingearbeitet
- Abnahme und Mängelrüge mit eigener Rügefrist, 10 Arbeitstage. Livegang gilt als Abnahme
- Mangel und Änderungswunsch getrennt. Mangel gratis, Änderung vorher als Festpreis offeriert, weil wir Kunden keinen Stundensatz nennen (Preismodell)
- Haftungsobergrenze: CHF 5’000, bei wiederkehrenden Leistungen Bezug sechs Monate (AGB 10.2, 29.09.)
- Fremde AGB abwehren. AGB 1.4. Allein hilft die Klausel wenig, deshalb unterschreibt der Kunde die Offerte
- Einbezug sichern. Die AGB liegen jeder Offerte bei
- Mit dem Vault abgeglichen: Stop-Regeln, Drittkosten ohne Aufschlag, Monatspaket
12 Monateseit 29.09. Mindestlaufzeit 3 Monate. Keine Anzahlung, Projekte dauern meist ein bis drei Tage (Entscheid 26.09., Vertriebsablauf) - Entwurf an Eric. Gesichtet am 28.09., besprochen am 29.09.
- 5.2: Stundensatz durch einen Verweis auf die Preisliste ersetzen (Kommentar 29.09.)
- 17.4 und 17.5 umformulieren (Kommentar 29.09.). Vorschlag aus dem Wartungsvertrag: die Einrichtung als einmalige Position verrechnen, statt sie bei vorzeitigem Ende nachzufordern
- Warum-Kasten zu 17 präzisieren: Eine Pauschale ist nur für die Kündigung zur Unzeit zulässig und deckt nur die Nachteile des Zeitpunkts, nicht entgangene Beiträge (BGE 109 II 462 E. 4) → Recht und Datenschutz 2026
- 1.5: Wartungsvertrag in die Rangfolge aufnehmen
- 2.2: Erics Satz zu SMS und Messenger an AVV 2.1 angleichen (E-Mail oder Post)
Domain- und Hosting-Anhang · Manuel
- Wir vermitteln nur
- Der Kunde ist Halter der Domain. Bei .ch fiele sie sonst im Konkurs der Agentur in deren Konkursmasse
- Kosten transparent weiterbelasten, Rechnung auf Verlangen offen
- Reseller-Bedingungen geprüft. namecheap taugt nicht für Kundendomains: Wer dort für Dritte registriert, bleibt selbst Halter. Für Kunden Schweizer Anbieter: Infomaniak, Hostpoint, cyon, METANET
- Kunde haftet für Inhalte, Sperre bei Missbrauch
- Vertragsende: Transfercode, Zugänge, Sicherung in gängigem Format
- 9.1: festlegen, was die Dokumentation enthält und was nicht (Kommentar 29.09.)
- 4.2: Checkliste für die verschiedenen Hoster (Kommentar 29.09.)
KI-Anhang · Manuel
- Liste der KI-Dienste, die wir einsetzen. Beilage 1 hat Platzhalter. Der Vergleich der Anbieter steht in Recht und Datenschutz 2026
- Offenlegen, wo KI arbeitet → ChatFlow
- Menschliche Freigabe festgeschrieben. Kein automatischer Versand, wie in den Stop-Regeln
- Keine Garantie für Richtigkeit. Abnahme über 15 bis 20 Testfälle
- Eingaben und Ausgaben, ohne Exklusivität
- Tokens: Variante A eigener Vertrag des Kunden, Variante B Pauschale mit Kontingent → Kosten Dritter 2026
- Material für Eric: Der Entwurf selbst. Im Ordner lag nichts Brauchbares, das Weblex-Muster enthält keine KI-Klauseln
- 3.2 an Art. 50 KI-Verordnung anpassen. EU-Recht gilt auch für uns (29.09.)
Datenschutz · Manuel, seit Erics Mail vom 24.09.
- Datenschutzerklärung für echolot.digital als Entwurf. Offen mit dem Webmaster: Formular, Statistik, Schriften lokal, Chat. Eric bevorzugt bei der Statistik Variante B (28.09.)
- AVV-Vorlage nach der Gliederung von Rocket9, mit Abschnitt 7
- TOM-Anhang: AVV Beilage 2, Stand je Massnahme eintragen
- Liste der Unterauftragsbearbeiter: AVV Beilage 3, Einträge offen
- Das Versprechen „Schweizer Datenhaltung” geprüft. Hält nur teilweise: Hosting ja, die KI von OpenAI, Claude und Gemini läuft über EU oder USA → Recht und Datenschutz 2026
- Heikle Branchen: Folgenabschätzung nur bei hohem Risiko, etwa Gesundheitsdaten in grossem Umfang. Vor Projektstart prüfen
- Bearbeitungsverzeichnis: Die Ausnahme greift (Art. 24 DSV), ausser bei besonders schützenswerten Daten in grossem Umfang
- Ablauf bei einer Datenpanne: AVV 9, Vorschlag 48 Stunden
- EU-KI-Verordnung: nur bei Nutzung in der EU. Die Hinweispflicht für Chatbots gilt dort seit 02.08.2026
- Erics Quellen bewertet: EDÖB aktuell, Gryps veraltet, EQS Werbung
Verträge · Entwürfe Manuel, Durchsicht Eric
- Vorlagen 1 bis 3 zu eigenen Fassungen konsolidiert: Rahmenvertrag, Offerte und Projektauftrag, Wartungsvertrag (29.09.)
- Zwischen uns beiden: Vertrag über die Zusammenarbeit als Subunternehmer, wechselseitig. Ein NDA zwischen uns braucht es damit nicht
- Offertvorlage mit Ausschlussliste: «Offerte und Projektauftrag» (29.09.)
- Durchsicht der Entwürfe vom 29.09. durch Eric
Beide
- Wer prüft juristisch? Offerte einholen für ein Paket aus AGB, AVV und KI-Anhang. Ohne Prüfung bleibt alles Entwurf
- Gemeinsame Abstimmung der ersten Entwürfe: Telefonat vom 29.09.2026
- Was gilt, wenn ein Kunde direkt mit einem von uns weiterarbeiten will? Seit 27.08. offen. Zwei Varianten stehen im Subunternehmervertrag Ziff. 7
- Reaktions- und Servicezeiten für den Wartungsvertrag festlegen
- Nennen wir Unterauftragsbearbeiter öffentlich oder nur auf Anfrage? Vorschlag: öffentlich
- Auftritt klären: ECHOLOT nur als Marke, alles Rechtliche je Einzelfirma. Eine Einzelfirma muss den Familiennamen enthalten (Art. 945 OR). Wer im eigenen Namen abschliesst, wird allein verpflichtet (Art. 543 Abs. 1 OR)
- Rechte zwischen uns beiden schriftlich regeln. Im Subunternehmervertrag Ziff. 5 (Entwurf): Übergang mit Entstehung, damit die Anbieterin sie dem Kunden einräumen kann
- Welche KI für Kundendaten? Schweizer Anbieter, oder im AVV je Dienst offen deklarieren
Warum der AVV nicht optional ist
Fast jeder Baustein bearbeitet Personendaten im Auftrag des Kunden: AnfrageFlow die Kontaktdaten der Anfragenden, BelegFlow Mandatsdaten, ChatFlow die Eingaben der Websitebesucher. Nach Datenschutzgesetz ist der Kunde dabei Verantwortlicher (er entscheidet über die Daten), wir sind Auftragsbearbeiter.
RegelFlow verkauft genau dieses Wissen an Kunden. Es selbst nicht zu haben, wäre schwer erklärbar.
Rocket9s AVV als Muster
Der direkteste Wettbewerber publiziert einen vollständigen AVV, Version 1.1, gültig seit 08.02.2026. Von rund 60 erfassten Anbietern der einzige. → 03 Rocket9
Seine Gliederung lässt sich übernehmen:
| # | Abschnitt | Was dort geregelt ist |
|---|---|---|
| 1 | Rollen und Verantwortlichkeiten | Kunde = Verantwortlicher, wir = Auftragsbearbeiter |
| 2 | Subauftragsbearbeiter | Allgemeine Genehmigung für Freelancer, Hosting, Cloud-Software (SaaS); Einspruchsrecht des Kunden |
| 3 | Gegenstand und Zweck | Welche Leistungen die Bearbeitung überhaupt umfasst |
| 4 | Dauer | Laufzeit des Vertragsverhältnisses |
| 5 | Art der Daten | Kontaktdaten, Nutzungsdaten, Kundendaten, Zugangsdaten |
| 6 | Ort und Auslandtransfer | Schweiz und EU/EWR, Drittstaaten benannt |
| 7 | Entwicklungs- gegen Live-Umgebung | Nach der Übergabe keine echten Kundendaten mehr bei uns |
| 8 | Weisungsgebundenheit | |
| 9 | Technische und organisatorische Massnahmen | nach Art. 8 DSG |
| 10 | Unterstützung, Kontrolle und Aufwand | Betroffenenrechte, Prüfrecht, Mehraufwand nach Stundensatz |
| 11 | Datenschutzverletzungen | Meldepflicht gegenüber dem EDÖB beim Kunden |
| 12 | Beendigung und Löschung | |
| 13 | Vertraulichkeit | über das Vertragsende hinaus |
| 14 | Recht und Gerichtsstand | Schweizer Recht, Sitz des Anbieters |
Drei Klauseln, die für uns besonders taugen
Abschnitt 7 — nach dem Start keine echten Kundendaten bei uns. Das senkt unser Risiko erheblich und passt zu unserer Architektur: Wir bauen den Ablauf, er läuft beim Kunden.
Abschnitt 10 — Mehraufwand nach Stundensatz. Auskunftsbegehren und Kontrollen kosten Zeit. Wer das nicht regelt, arbeitet gratis.
Abschnitt 11 — Meldepflicht beim Kunden. Eine deutliche Risikoverteilung. Ob sie in dieser Form haltbar ist, gehört zur juristischen Prüfung.
Wo wir bewusst anders sein sollten
Rocket9 legt in Abschnitt 6 offen, dass Daten über Zapier, Make, Google und Meta in die USA gehen. Wir setzen Schweizer Datenhaltung dagegen. Dann muss unser AVV das auch tragen, und die Werkzeugauswahl muss dazu passen. Ein AVV, der Schweizer Hosting verspricht, während der Ablauf über einen US-Dienst läuft, ist schlimmer als keiner. → Kosten Dritter 2026
Die offenen Fragen, die früher hier standen, sind in der Todo-Liste oben aufgegangen.
Quellen
Besprechungsprotokoll 31.08.2026, Punkt 8 · Rocket9-AVV v1.1, abgerufen 02.09.2026 ·
Google Drive, Ordner Manuel&Eric/Rechtliches: Erics Übersicht Verträge vom 08.09.2026, seine
Checkliste AGB und Verträge, die Checklisten zu Hauptvertrag, KI-Klauseln und AVV, die Notizen zu
Abnahme und Haftung und zu den TOM, Manuels AGB-Stichworte vom 06.09.2026, die Omnilex-Vorlagen ·
Erics Mail vom 24.09.2026 · Erics Sichtung vom 28.09.2026 und die Fassungen nach dem Telefonat vom
29.09.2026 (1-Sichtung_Eric_260928/) · Vorlagen für die Entwürfe vom 29.09.2026: Omnilex
(Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag, NDA), IKT-Werkvertrag 2025, KBOB 86 und 87, Swiss Digital
Unterhaltsvertrag, Erics Checklisten zu Hauptvertrag, Werkvertrag, SLA und Freelancer ·
Revision Werkvertragsrecht: Merkblatt Suissetec März
2026,
SVIT,
abgerufen 26.09.2026 · Grenzen und Stop-Regeln · Offene Entscheidungen · Pendenzen ·
Begriffe: Glossar